Auszügler

Bauer im Ausgedinge. Ein Bauer, der sein Gut an seine Erben übergeben oder an Dritte verkauft hatte und aufgrund seiner Auszugsrechte auf dem Altenteil des Hofes lebte, einem Geschoss des gleichen Hauses oder einem separaten Gebäude. Er wurde dort vom neuen Besitzer, meist Sohn oder Schwiegersohn, mit einer vertraglich vereinbarten Menge an Naturalien (dem Auszug) versorgt.

»Ist ein Nachbar der Plackerei seines Berufes müde oder arbeitsunfähig, so verkauft er sein Gut an eins seiner Kinder oder an einen Fremden, und zieht aus, wird “Auszügler”. Er verlässt indes in den seltensten Fällen das Gut, sondern nur die beheizbare Stube, die einzige, die in der großen Mehrzahl der Bauernhäusern vorhanden ist, und zieht in eine Kammer, behält sich jedoch vor, die warme Stube benutzen und in Krankheitsfällen sein Bett darin aufschlagen zu dürfen. In gewissem Sinne verliert er damit die Zugehörigkeit zur “Nachbarschaft”, die der neue Besitzer nach Erfüllung bestimmter Bedingungen erwirbt.«

Zitat aus: “Bauer und Gutsherr in Kursachsen” J. F. Haun, Straßburg 1891