Bauer & Gärtner

Der Ackersmann
Es wäre doch ganz hübsch, auf seine alten Tage wie ein freier Mann zu leben: 

Die preußischen Bauern träumten davon, einen Pflanzerhut zu tragen und sich eine Pfeife schmecken zu lassen. Doch jene Muße, der der Ackermann auf der gleichnamigen Radierung von Johann Michael Voltz aus dem Jahr 1823 frönt, war auch nach der Landreform selten.

Ein Bauer hatte im Dorf ganz andere Rechte und Pflichten als ein Gärtner!

Siehe auch —> Gutsauszügler und Auszügler

Ein Bauer unterlag z.B. dem Flurzwang. Er hatte seine Felder außerhalb des umfriedeten Dorfes, wo diese im Herbst abgeweidet werden durften.

Wie unterschiedlich die Bezeichnungen doch für ein und den selben Begriff sind. Im niederlausitzer Amt Storkow werden die Hüfner Hübner genannt. Im thüringisch-fränkischen Raum bezeichnet man die Landbesitzer Anspänner und Handfröhner, sowie die landlosen Bauern Häußler oder auch Hintersättler.

Geiselbauer, Geiselhoffmann, Geiselmeier: sich in der Landwirtschaft gegen freie Wohnung, Lebensrnittel, Geld, Vieh bzw. Gemüsegarten auf einige Jahre zur Landarbeit Verdingender. Der G. stand in der Sozialstruktur des Dorfes über dem eigentlichen Landarbeiter, da er keine Lohnarbeit i. e. S. verrichtete.

Hüfner
auch Hufner genannt, ist ein Bauer, der als Grundbesitz ein oder mehrere Hufe Land bewirtschaftet. Die Familiennamen Huber, Hübner etc. leiten sich von dieser Berufsbezeichnung ab.

Pfarrbauer
Dotale [<lat.], Dotalbauer, Pastormann, Widebauer, Widtumsbauer, Wittumsbauer: Besitzer oder Pächter eines Gutes, das der Kirche gehörte (Pfarrgut, Pfarrhufe u. ä.). Der P. hatte der Kirche bzw. dem Pfarrer zu zinsen und zu fronen.

Schaarwerksbauer
haben (arbeiten mit) herrschaftlichen Besitz an Vieh, Pferden und Ackergeräth und müssen entweder einen bestimmten oder unbestimmten Acker-Schaarwerk, auch alle übrigen Dienste wozu sie gefordert werden, leisten.
Quelle: “Vollständigen Topographie des Königsreiches Preußen, Erster Theil, 1785”

Viertelhofbesitzer (Lehner, Eigenlehner, Köter, Kotsassen, Kossäten) sind Bauern, die nur ein Haus und etwas Ackerland besaßen.

Ein Gärtner war dagegen frei vom Flurzwang. Er war nicht der dorfgemeinschaftlichen Fruchtfolge unterworfen. Er hatte allerdings auch keinen Anteil an der Allmende, d.h. am gemeinsamen Wald, Weiden und Wiesen. Auf seinen eingezäunten (!) Gärten (kleinen Feldern, die gegen Abweiden geschützt werden durften!) baute er Feldgemüse und Handelspflanzen, aber kein Getreide.

Eine arme Unterart der Gärtner waren die Dreschgärtner, die meist einem Gut oder größerem Hof zugeordnet waren mit der Verpflichtung, alljährlich das Dreschen des Getreides zu übernehmen, eine harte und lange dauernde Arbeit.


Besitz-, Berufs- und Amtsbezeichnungen sächsischer Bauern nach Arno Lange, erschienen in den “Mitteilungen des Roland”, Dresden 1936, Heft 6, S. 83 – 86