Kantonist

Kantonist [< frz. canton, “Landbezirk”]:
Militärangehöriger, der nach dem von 1733 bis 1814 in Preußen bestehenden System zur Sicherung des Heeresersatzes dienstverpflichtet (ausgehoben) wurde. Durch dieses sog. Kantonsystem erhielt jedes Regiment einen Aushebungsbezirk (Kanton) bzw. jede Kompanie einen Distrikt zur Rekrutierung seines Bedarfs. Dieses System beendete in Preußen die freie Werbung von Soldaten, bedeutete aber noch keine allgemeine Wehrpflicht. Die Registrierung der K. in Rollen (Listen) wurde anfangs von Pfarrern, später von Offizieren der im Kanton stationierten Regimenter und Kompanien und ab 1763 zunehmend unter Mitwirkung von Zivilbehörden vorgenommen. Die Dienstpflicht betrug 20 Jahre, was jedoch für Söhne von Adligen, Beamten, Künstlern, Gelehrten, Offizieren, Pfarrern, Grundbesitzern und reichen Bürgern nicht zutraf. Bis Ende des 18. Jh. wurden immer mehr Berufe vom Militärdienst befreit, selbst ganze Städte und Provinzen konnten ihre Bürger von der Dienstverpflichtung loskaufen. Wenn auch gesetzlich nicht festgeschrieben, bestand doch die Möglichkeit, dass ein “Stellvertreter” für den Ausgehobenen den Dienst ableistete (s.a. Konskription). Der K. erhielt mit der Erfassung einen Militärpass und durfte ohne Genehmigung weder außer Landes gehen noch heiraten. Obwohl die K. der Militärgerichtsbarkeit unterstanden, entzogen sich viele von ihnen durch Flucht dem Armeedienst.