Meier oder Meyer

In saarländischen Familienbüchern tauchen diese Berufe oft auf:

Meier oder Meyer
Der herrschaftliche Meier war der Vertreter des Landesherrn in der Gemeinde. Er wurde von den “Gemeinde-Untertanen” aus ihrer Mitte gewählt, vom Grafen bestätigt und durch den Amtmann in sein Amt eingeführt und von diesem überwacht. Zu den Aufgaben des Meiers gehörte die Durchführung und Wahrung aller gräflichen Verordnungen, das Einbringen aller Steuern, der Strafgelder und der Zehnten, die Überwachung der Frohndienste und Botengänge, die Bewachung des Schlosses und die Arbeit der Gesundheits-, Feuer- und Baupolizei in der Gemeinde. Außerdem war er Dorfrichter.

siehe auch Heimeier

mitgeteilt von: Inge Riedel, Creutzwald/Frankreich
Quelle: Die Einwohner von Saarwellingen vor 1815 von Klaus Mayer