Chatouller
Besitzer eines Chatoul-Cölmischen Gutes, eines Chatoul-Gutes oder eines Chatoul- Bauerngutes. Ihre Besitzer werden zwar Bauern genannt, sind aber eigentlich freye Landeigenthümer, die über ihre Güter frei disponieren können und selbige nach Gefallen veräußern können, keinen Schaarwerk zu den Königlichen Vorwerken verrichten und außer den zum Bau der Königlichen Forstgebäude ihnen auferlegte Dienste und den Kriegs – Paßfuhren zu keinen ordinairen Fuhren und Diensten anderer Königlicher Bauern verpflichtet sind.
Bemerkung:
Mit Chatoulle (Schatulle) ist der Wertfond der Forsten gemeint. In diesem Sinne waren Chatouller auch Waldbauern.
Originaltext aus
“Vollständigen Topographie des Königsreiches Preußen, Erster Theil, 1785”