Flurschützen (auch Flurhüter, Feldhüter, Bannwarte)
waren Organe zum Schutz von Forsten (Forst- und Wildbann), Feldgrundstücken, Pflanzungen beziehungsweise der Früchte auf dem Feld gegen rechtswidrige Beschädigungen durch Menschen oder nicht beaufsichtigte Tiere. Ein Flurschütz besonderer Art war gewiss der Bauer Joß Fritz aus Untergrombach bei Bruchsal. Als Anführer der drei Bundschuhverschwörungen von 1502., 1513 und 1517 wurde er nach dem ersten misslungenen Aufstand von der Obrigkeit in Unkenntnis seiner Rolle zum Flurschütz bestellt und konnte mit seinem agitatorischen Geschick sowohl den Pfarrer wie den Dorfvogt von Lehen im Breisgau zur Teilnahme an seinen Bestrebungen gewinnen.
Quelle: 1, Seite 102
Die Anstellung bedurfte in der Regel einer staatlichen Bestätigung.
Feldhüter mussten ein Dienstabzeichen führen.
Wiesenhüter /-aufseher
waren Aufseher über herrschaftliche Wiesen.
Feldhüter bzw. Wiesenhüter /-aufseher waren somit keine Hirten o.ä.