Aktuell
In der Bundesrepublik werden krepierte, für ungenießbar befundene und überalterte Haustiere wie auch Schlachthausabfälle in 42 Tierkörperverwertungsanstalten entsorgt. Sie können als Fabriken gelten, denn dort werden Tierhäute, Tierkörpermehl (Kraftfutter) und Fett mit modernen Apparaten produziert. Der Betrieb steht unter veterinärpolizeilicher Aufsicht, und die diesen Anstalten anhängenden lästigen Immissionen sind heute total beseitigt. Die Männer, die in diesen gemeinhin Abdeckereien genannten Betrieben die Tierleichen enthäuten und die Kadaver zerlegen, sind die Schlachter. Die für sie immer noch gängige Bezeichnung Abdecker wird fast als Beleidigung empfunden, denn sie besorgen schließlich nicht nur das Abdecken (Enthäuten).
Die Tierkörperverwertungsanstalten sind sukzessive im Verlauf der letzten 150 Jahre aus den primitiven Abdeckereien hervorgegangen. Diese waren fast ausschließlich privilegiert, hatten also ein Anrecht auf die Entsorgung verendeter Haustiere und übten damit ein Zwangs- und Bannrecht aus. Das besagt, jeder Viehhalter war verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden ein gefallenes (verendetes) Haustier dem zuständigen Abdecker zu melden, der dafür ein sogenanntes Ansagegeld zu geben hatte. Eine totale Verarbeitung der Tierleichen aber geschah in jenen Abdeckereien nicht. Es wurden nur die Häute abgedeckt, getrocknet und verkauft, gelegentlich auch die getrockneten Flechsen (Sehnen) als Bindematerial veräußert und, wenn vorhanden, das Fett herausgeschnitten, welches der Kerzenherstellung diente. Die Kadaver wurden vergraben. Das geschah gewöhnlich auf dafür vorgesehenen Plätzen, die oft noch als Schindanger, Filierkamp, Schinderkuhle, Aeserplatz, Wasen oder Knochenberg unter unseren Flurnamen zu finden sind. Seuchenvieh mußte unabgedeckt verscharrt werden. Eine Abdeckerei war lediglich das meist etwas abseits gelegene Wohnhaus des Abdeckers mit seiner Familie und seinem Knecht und Stall und ein Schuppen, in dem die Felle getrocknet wurden. Gewöhnlich waren die Abdecker auch noch gehalten, die Wolfsgärten der herrschaftlichen Jagden mit Aas (Luder) zum Anludern (Anlocken) zu versorgen und die nötigen Jagdhunde zu halten und zu pflegen.
Obwohl es einige wissenschaftliche Arbeiten über das Abdeckerwesen gibt, steckt die Erforschung der Geschichte der Abdecker und ihres Gewerbes noch in den Kinderschuhen. Vor allem sind die Anfänge dieser Tätigkeit schlechthin und ihre regionalen Besonderheiten noch reichlich unbekannt, aber auch der Übergang von der primitiven Schinderei zur gründlichen Verwertung der Nutzviehleichen harrt noch der Erarbeitung.
Historie
Über die Anfänge des Abdeckerwesens bestehen nur unsichere Vorstellungen. In Sachsen sind im beginnenden 16. Jahrhundert u.a. in Dresden und Pirna schon Abdeckereien nachzuweisen. Die Beseitigung des verendeten Viehs entwickelte sich im 16. Jahrhundert zu einem Regal, über das der Landesherr oder die jeweils städtische oder ländliche Herrschaft gebot und das schließlich zu einer Gerechtsamen wurde. Diese aber wurde den Scharfrichtereien zur finanziellen Absicherung übergeben, und damit unterstanden die Abdecker der Botmäßigkeit der zuständigen Scharfrichter. Um 1550 gehörten z.B. dem Berliner Scharfrichter die Abdeckereien in Angermünde, Bernau, Eberswalde, Nauen, Strasburg und Wriezen, die erst um 1700 und später zu Scharfrichtereien avancierten.
Es gab allerdings Regionen – so das kurfürstliche Bayern – wo die Abdecker eine selbständige wirtschaftliche Gruppierung bildeten, also keinem Scharfrichter unterstanden. Die offensichtlich etwas anders geartete Struktur des Abdeckerwesens im thüringischsächsischen Raum bedarf noch der Erkundung. In Norddeutschland beschäftigten einige Güter Abdecker, die Gutsschinder, die ebenfalls keinem Scharfrichter Untertan waren.
Die Scharfrichtereien, die sich meist in den Städten befanden, hatten auch die Abdeckerei zu erledigen, also gefallenes Vieh zu beseitigen. Darüber hinaus hatte der Scharfrichter noch für das Hundeschlagen, Straßenreinigen und Räumen der Abtritte zu sorgen. Mit diesen Arbeiten jedoch befaßte sich kein Scharfrichter, er ließ sie von seinen Knechten erledigen. Diese und die Abdecker als seine Pächter hatten dem Meister auch im Strafvollzug behilflich zu sein. So war es fast die Regel, daß das Hängen von den Abdeckern und Knechten unter Aufsicht des Meisters besorgt und auch die Leibesstrafen von diesen verrichtet wurden. Jede Scharfrichterei war zwar auch eine Abdeckerei, kein Abdecker aber war Scharfrichter. Doch ist es vorgekommen, das Abdecker Exekutionen vornehmen mußten. Das geschah zuweilen in kleinen Kommunen, wo der eigene Abdecker billiger wurde als der herbeigeholte zuständige Scharfrichter. Die Scharfrichter betätigten sich wohl ausnahmslos als Heilkundige. Solche Beschäftigungen haben gelegentlich auch die Abdecker verrichtet. In Köpenick starb 1723 ein Mann beim Abdecker in der Kur, und in Hohen Viechein (b. Wismar) wurde 1839 ein Fronknecht als Kurpfuscher bestraft.
Die allgemeine Bezeichnung für den, der krepiertes Vieh entsorgte, war Abdecker. Daneben gab es regional unterschiedliche Benennungen: Wasenmeister und Kleemeister in Süddeutschland, Fallmeister in Hessen und Franken, Wrasemeister in Westfalen und Lippe, Feldmeister in Thüringen und Sachsen, Halbmeister in Norddeutschland In Schriftstücken trifft man die lateinischen Bezeichnungen Deglubitor, Lorarius und Excoria-tor. Das Wort Schinder hingegen erscheint selten und galt gemeinhin als ein abwertender Begriff. Häufiger dagegen tritt der Name Cafiller – Kurzform: Filier oder Kafler – auf. Dieses Wort entstammt dem Rotwelsch und geht auf die hebräische Vokabel kefal (enthäuten) zurück. Als im beginnenden 19. Jahrhundert eine Scharfrichterei nach der anderen einging und als bloße Abdeckerei füngierte, wurde es in Norddeutschland üblich, eine Abdeckerei als Fronerei (Frohnerei) und den Abdecker als Fron/Froner (Frohn) zu bezeichnen, wogegen in anderen Regionen die Abdecker oft Scharfrichter benannt und einige von ihnen gelegentlich auch als solche gebraucht wurden (Beck, Querfurt; Brand, Oederan; Hamel, Sangerhausen; Hirsch, Gotha; Hübner, Saalfeld; Krautz, Berlin; Reindel, Magdeburg). Überhaupt war das Abdeckerwesen in allen seinen Erscheinungen regional und temporal stark differenziert.
Abdecker galten als infam, und diese soziale Verachtung, die oft widerliche Formen zeigte, betraf auch ihre Familien. Die Ursache für dieses Phänomen dürfte die Beschäftigung mit der Unratbeseitigung gewesen sein. Dennoch ist immer wieder vorgekommen, daß Viehhalter ihre krepierten Tiere selbst abdeckten, daß Abdecker ihre Ehefrauen nicht nur im eigenen Berufsstand, sondern in der sozial ähnlich situierten Umwelt fanden und daß sie als Heilkundige Patienten hatten. Die Scharfrichter waren bestrebt, die soziale Abgrenzung zu den Abdeckern zu festigen, was aber nicht immer gelang. Hier und da mußten die Abdecker und ihre Knechte sich auffallend kleiden. In Preußen erging 1733 die Order, daß sie graue Röcke und rote, spitze Hüte tragen sollten. Doch blieb diese Anordnung fast ohne Resonanz.
Die Anrüchigkeit der Abdecker und Scharfrichterknechte wurde 1827 in Preußen durch eine Kabinettsorder eliminiert, und seit 1846 mußten dort Personen, die eine Abdeckerei betreiben wollten, eine Prüfung ablegen, in der u.a. anatomische Kenntnisse des Tierkörpers und das Erkennen pathologischer Merkmale gefordert wurden. Damals erwarben viele Fachfremde Abdeckereien in der Annahme, damit gute Geschäfte zu machen. In jener Zeit begann aber auch die Verbesserung der Betriebseinrichtungen und damit eine gründlichere Tierkörperverwertung.
Das Tierkörperbeseitigungsgesetz von 1975 ist vorrangig gegen die Seuchenverbreitung und unsachgemäße Verarbeitung der Leichen gerichtet. Um die Jahrhundertwende gab es in Deutschland 685 Abdeckereien, wovon nur 63 über eine moderne Einrichtung verfügten und deswegen als Tierkörperverwertungsanstalten angesprochen werden konnten. Die letzten Privilegien wurden erst 1939 aufgehoben.
Quelle: Dr. Fritz Treichel, Glückstadt, AMF-Info C.7-5
