Dieser in Deutschland heute nicht mehr existente Beruf war früher weit verbreitet. Er hatte im 16. und 17. Jh. seine Blütezeit.
Fast in jeder deutschen Stadt gab es einen Scharfrichter. Noch im 18. Jh. war er häufig anzutreffen, doch zunehmend schon in der 2. Hälfte war – mit Rückgang der Todesurteile und der Folter – eine Abnahme des Berufes zu registrieren. Scharfrichtersöhne, denen einst durch gesellschaftliche Vorurteile der väterliche Beruf schon in die Wiege gelegt worden war, konnten sich allmählich anders orientieren. Als schließlich bis Mitte des 19. Jh. öffentliche Hinrichtungen abgeschafft waren und Exekutionen nur noch in Haftanstalten stattfanden, war dies auch das Ende jahrhundertelanger Berufstradition in Familien, die sich durch zwangsweise gesellschaftliche Isolierung zu Scharfrichterdynastien entwickelt hatten.
Die Entstehung des Berufes fällt in die 2. Hälfte des 13. und in das 14. Jh. Meist wird das Stadtbuch von Augsburg, das 1276 einen bezahlten Henker erwähnt, als erster Beleg angeführt. Jedenfalls waren es zunächst die großen Städte, die die vorher nebenamtlichen Vollstrecker der Todesstrafe (z.B. den Kläger, den jüngsten Schöffen oder Ratsherrn) durch einen gewerbsmäßigen Mann ablösten. Der Stadt Nürnberg, die 1320 die Hochgerichtsbarkeit erlangte, wurde z.B. 1331 die Freiheit erteilt, “einen Mann (zu) erkiesen, der soll Macht haben, schädliche Leut anzusprechen und zu richten nach der Stadt Recht, wann es der Richter selbs nit tuen könnt oder wollt. Diesen Mann sollen sie auch zu verändern Macht haben, so oft sie wollen, und soll in Kraft dieser Freiheit ihme der Bann verliehen sein”.
Der Scharfrichter wurde auch Nachrichter, Henker, Meister genannt sowie mit dem lateinischen “carnifex” bezeichnet. Ferner gab es regionale Unterschiede. So sprach man in Norddeutschland vom Frohn- oder Büttelmeister, in Süddeutschland vom Freimann oder Freimeister. Nicht zu verwechseln bzw. gleichzusetzen mit dem Scharfrichter sind jedoch Schinder, Abdecker, Halbmeister, Feldmeister, Caviller (Filier), Wasenmeister oder Kleemeister. Die Scharfrichter selbst legten größten Wert darauf, mit ihnen nicht identifiziert zu werden, obwohl in der Praxis eine Vermischung dieser Berufsbezeichnungen vorkam. (Zum Abdecker siehe….)
Aufgabe des Scharfrichters war es, die von den Gerichten ausgesprochenen Urteile über Leib und Leben zu ihrem traurigen Ende zu führen.
Die 1532 unter Karl V. zum Gesetz erhobene Gerichtsordnung (“Carolina”) knüpfte an grausame mittelalterliche Praktiken an und regelte für die folgenden Jahrhunderte die Arten der Strafjustizurteile. Sie entsprach dem Zeitglauben, mit harten Urteilen gottgefällig zu handeln und das Böse aus der Welt schaffen zu können. Dieser Glaube muss für viele Scharfrichter eine Rechtfertigung ihres schweren Berufes gewesen sein. Inschriften auf Richtschwertern belegen es.
Als ehrenvollste Todesstrafe galt das Richten mit dem Schwert. Für den Scharfrichter waren dabei Geschick und eiserne Nerven nötig. Der Kopf sollte gleich beim ersten Hieb vom Rumpf getrennt werden. Negative Fälle sind durchaus überliefert. Ehrenrührig war das Hängen, das unter Aufsicht des Scharfrichters meist seine Knechte ausführten. Für Kindesmord war das Säcken (Ertränken) noch bis Anfang des 18. Jh. üblich. In den wahnwitzigen Zelten der Hexenverfolgung (16./17. Jh.) mußten die Scharfrichter viele, meist unschuldige Menschen auf dem Scheiterhaufen sterben lassen.
Eine der grausamsten Todesarten war bis zur 1. Hälfte des 19. Jh. das Rädern. Dabei wurden dem armen Sünder nach und nach alle Knochen gebrochen. Viele Scharfrichter haben – unsichtbar für das Publikum – den Delinquenten nach Beginn der Prozedur heimlich erdrosselt. Eine unmenschliche Justiz hatte in früher Zeit auch Todesurteile wie “lebendig begraben”, “vierteilen” oder “pfählen” parat. Nicht weniger abscheulich waren die sogen. Leibesstrafen, die zwar nicht den Tod herbeiführten, aber lebenslang verstümmelten: Abschlagen von Hand oder Fingern, Ausreißen der Zunge, Augenausstechen, Abschneiden von Ohren oder Nase.
Auch die “peinliche Frage” (Folter) war Aufgabe des Scharfrichters. Leichtere Strafen, wie prügeln oder aus der Stadt treiben, überließ er seinen Knechten; dsgl. Strafverschärfung bei Todesurteilen, wie zwicken mit glühenden Zangen.
Der Scharfrichter hatte bei Anstellung vor dem Rat in einem Eid Gehorsam und Verschwiegenheit zu geloben. Die Oberhoheit über die Scharfrichter aber hatte der Landesherr. Durch diese doppelte Unterstellung blieben Zwistigkeiten zwischen Stadt und Zentralgewalt nicht aus, was mancher Scharfrichter geschickt für sich zu nutzen wusste.
Er wurde ja sonst von der Gesellschaft nicht verwöhnt: Der Makel der “Unehrlichkeit” (Infamie) haftete ihm und seiner Familie durch die Jahrhunderte an, hinderte seine Söhne, ein “ehrliches” Handwerk zu ergreifen und seine Töchter, in andere Gesellschaftskreise zu heiraten. Durch willkürliche örtliche Maßnahmen wurde er manchmal sogar von Wirtshausbesuchen oder kirchlichen Zeremonien ausgeschlossen. Der Aberglaube tat ein übriges, ihn als unnahbaren Mann hinzustellen.
Allerdings darf diese – nicht juristisch zu verstehende – “Unehrlichkeit” nicht verallgemeinert werden, wie zahlreiche territoriale und zeitliche Unterschiede beweisen. Während z.B. im Brandenburgischen die Scharfrichter trotz Grundbesitz erst zu Anfang des 19. Jh. Bürger werden konnten, war dies in Sachsen schon 200 Jahre vorher möglich. Auch findet bei dem brisanten Thema der Infamie leider oft eine Gleichsetzung mit dem Abdecker statt, der gesellschaftlich weit unter dem Scharfrichter stand.
Vollkommen verwerflich sind Pauschalierungen wie: Jede Berührung mit dem Scharfrichter wurde vermieden; ein christliches Begräbnis wurde ihm versagt; sein Wohnhaus lag immer außerhalb der Stadt; sein Vieh durfte nicht zusammen mit der Gemeindeherde weiden usw.
Für die widersprüchliche gesellschaftliche Stellung des Scharfrichters gibt es so manche Theorie, aber letztlich noch heute ein Fragezeichen. Tatsache ist, dass die Gesellschaft nicht ohne ihn auskam, und er nicht ohne sie. Daraus ergaben sich zwangsläufig Beziehungen und ganz normale Verhaltensweisen. Auch der Fakt, dass er von der Tätigkeit für die Strafjustiz mit seiner Familie nicht leben konnte, zwang ihn, anderweitigen Einkünften nachzugehen und sich in die Gesellschaft zu integrieren.
Schon zu sehr frühem Zeitpunkt wurde ihm das Abdeckergewerbe zugeordnet. Für diese schmutzige Arbeit mit Tierkadavern hielt er sich einen Abdecker oder Knecht. Bei Scharfrichterprüfungen war eine der ersten Fragen, ob er jemals selbst Abdeckertätigkeit verrichtet habe. Das hätte die Ablehnung als Scharfrichter bedeutet. Aber dieses Geschäft brachte ihm gutes Geld ins Haus. Bestandteile der verendeten Tiere (u.a. Haut, Knochen, Fett) ließ er ausschlachten und verkaufte sie bearbeitet an weiterverwertende Handwerker. Als im 19. Jh. vielerorts keine öffentlichen Hinrichtungen mehr stattfanden, er aber immer noch “Scharfrichter” tituliert wurde, war er durch den Abdeckereibetrieb nur noch ein meist gut verdienender Kleinunternehmer.
Territorial und zeitlich unterschiedlich wurden den Scharfrichtereien weitere Dienste angeschlossen. Üblich war die Aufzucht und Heilung von Jagdhunden (später nur noch in Form von “Hundegeldern”) und Ablieferung lederner Feuereimer (später “Eimergeld”). Zur Reduzierung des Bestandes an Raubtieren hatten die Scharfrichter durch ihre Knechte die sogen. Wolfs- und Fuchsgruben mit Luderköder zu versehen. In früher Zeit mussten seine Knechte Markt und Straßen sauber halten und die Aborte von Schlössern oder anderen Gebäuden leeren. Mancherorts unterstand das Frauenhaus der Aufsicht des Scharfrichters. Im Sommer mussten streunende Hunde gefangen werden.
Durch die zwangsläufige Kenntnis der Anatomie von Mensch und Tier betätigten sich viele Scharfrichter bis Anfang des 18. Jh. in der Menschenheilkunde und noch länger als “Tierarzt”. Sie hatten dabei oft großen Zuspruch aus allen Schichten der Bevölkerung.
Außer den in Stadt und Land amtierenden Scharfrichtern gab es auch Garnisonsscharfrichter, die dem Profoß in den Söldnerheeren der frühen Neuzeit unterstanden.
Das Phänomen “Scharfrichter” bedarf weiterer Untersuchungen. Es könnte durch örtliche Forschungen und Publizierung aktenkundlich zu belegender Beiträge von leider oft noch anzutreffenden falschen Vorstellungen befreit werden.
Quelle: Dr. Ilse Schumann
